Wir möchten gerne die Aktivitäten im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit bei der Feuerwehr der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dies geschieht meistens durch Internet und Presse. Dafür benötigen wir die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Selbstverständlich werden das Presserecht und die erforderlichen Sorgfaltspflichten eingehalten.
Die Entscheidung über eine Veröffentlichung wird im Rahmen der erteilten Zustimmung durch die Verantwortlichen der Kinder-/Feuerwehr getroffen. Die erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Nachteile entstehen nicht, wenn die Zustimmung verweigert wird.