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Feiertag
Rosenmontag
Montag, 4. März 2019 -
Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag.
Mehr zu Feiertagen unter:
http://de-kalender.de/
Veranstaltungsort:
Aufrufe : 2218
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Feiertag
Rosenmontag
Montag, 4. März 2019 -
Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag.
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Die Vermietung beginnt am Vortag der Vermietung (zur Möglichkeit für Vorbereitungen) und endet am darauffolgendem Tag um 12.00 Uhr.
Nach Abschluss einer Mietvereinbarung erkennt der Mieter die Regeln zur Mietvereinbarung sowie die Hausordnung an.