Es ist schon Tradition, dass in der St.-Martini-Kirche Bollensen ein Jubiläumsgottesdienst gefeiert wird. Eingeladen dazu waren jetzt einmal mehr alle aus dem Dorf, die im vergangenen Jahr einen runden oder besonderen Geburtstag gefeiert haben, berichtet die Kirchengemeinde. Die jüngste Jubilarin bei der Feier war 10 Jahre und die älteste 85 Jahre alt. Der Gottesdienst wurde von Pastor Max Apel (links) gestaltet und an der Orgel spielte Ralf Dreit. Alle Geburtstagskinder wurden gesegnet und bekamen vom Kirchenvorstand eine Kerze zur Erinnerung geschenkt. GOE FOTO: KERSTIN KNOKE/NH
Quelle: Zeitungsartikel vom 25.01.2025 / HNA
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In der St. Martini Kirchengemeinde Bollensen wurde ein Abendmahls-Festgottesdienst zur Goldenen-, Diamantenen- und Eisernen Konfirmation gefeiert. Laut Edda Bauer vom Kirchenvorstand wurde dabei auch an die acht verstorbenen Konfirmanden gedacht. Zum Anschluss an das Abendmahl trafen sich die Jubilare zum gemeinsamen Mittagessen und zu einem regen Austausch in Goetes Landhotel. Bei der Feier waren dabei (im Bild von links) Pastor Max Apel, Heidrun Kunze, geb. Rücker, Ruth Grimme, Annegret Graß, geb. Johanning, Marga Hafke, geb. Fischer, Almuth Mönchmeyer, geb. Wieneke, Inge Fallmann, geb. Küchemann, Annelise Kirchhoff, geb. Küchemann, Horst-Dieter Kunze, Joachim Schön, Karin Hoy, geb. Tecklenburg, Wilhelm Heise, Wilfried Herwig, Melitta Herwig, geb. Fischer, Elke Grote, geb. Schmalstieg, Erika Büermann, geb. Muth sowie Friedrich-Wilhelm Leßner und Jürgen Herwig. JOH FOTO: PRIVAT/NH
Quelle: Zeitungsartikel vom 22.10.2024 / HNA
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Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Martini Bollensen gewählt worden:
Zu Kirchenvorsteherinnen sind in folgender Reihenfolge gewählt worden:
- Edda Bauer, Bundesstr. 10, 37170 Uslar-Bollensen
- Ruth Grimme, Bundesstr. 59, 37170 Uslar-Bollensen
- Annette Klingemann, Streithöfe 6, 37170 Uslar-Bollensen
Zu Ersatzkirchenvorsteherinnen ist Kerstin Knoke, Bundesstr. 57, 37170 Uslar-Bollensen gewählt worden.
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, Kreuzstraße 10, 37170 Uslar oder beim Kirchenkreisvorstand Entenmarkt 2, 37154 Northeim einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Uslar, 11.03.2024
Das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist
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