Seit dem 01.07.2014 besteht eine generelle Pflicht zur Mitführung von Warnwesten. Das gilt auch für Zugmaschinen jeder Art, also auch für Hobbytrakoristen.
Seit dem 01.07.2014 besteht eine generelle Pflicht zur Mitführung von Warnwesten. Das gilt auch für Zugmaschinen jeder Art, also auch für Hobbytrakoristen.